Werden auch Sie zum Engel!

Willkommen bei unserem Förderverein

Liebe Freunde des First Stage Theaters und der Stage School,

Künstler müssen oft auch Überlebenskünstler sein. Gerade in diesen Zeiten ist das ganz besonders deutlich geworden. Die Kunst, sein Publikum zu unterhalten, egal ob auf der Bühne oder vor der Kamera, ist eine Fähigkeit, die neben dem Talent und der Leidenschaft immer auch eine gehörige Portion Opferbereitschaft verlangt – besonders während der Ausbildung. Natürlich gilt auch heute noch: ohne Fleiß kein Preis. Und natürlich muss man, um dem hohen Anspruch der Stage School gerecht zu werden, eine Menge Disziplin, Kontinuität und Leistungswillen investieren. Zusätzlich aber müssen viele Schüler:innen das monatliche Schulgeld alleine aufbringen, obwohl die Stage School staatlich anerkannt und damit BaföG-berechtigt ist. Hinzu kommen die Kosten für eine Wohnung bzw. ein Zimmer, denn wenige Schüler:innen kommen aus Hamburg. Auch die übrigen Lebenshaltungskosten addieren sich zu einem erheblichen Betrag.

Wenn dann die intensive Ausbildung keine Zeit lässt, um nebenbei Geld zu verdienen, ist es wirklich schwer, die dreijährige Schulzeit durchzuhalten. Dieser Verein bzw. deren Mitglieder haben es sich zur Aufgabe gemacht, jungen und talentierten Menschen ihren Lebenstraum, auf der Bühne zu stehen, etwas näher zu bringen.
Also, tun Sie uns, den vielen Talenten, die von einer Profi-Ausbildung träumen, und schließlich den Schüler:innen der Stage School den Gefallen und lesen Sie die Hintergründe über den Verein. Sicher werden dann auch Sie nicht mehr zögern, unserem Verein beizutreten und durch Ihren Beitrag oder durch Ihre Spende den einen oder anderen Traum zu erfüllen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir uns im festlichen Rahmen bei unserer jährlichen Spendengala im First Stage Theater persönlich austauschen.

Bis dahin, viele Grüße – Ihre Thomas Gehle (Vorsitzender Verein) & Dennis Schulze (Geschäftsführer Stage School)

Werden auch Sie jetzt Mitglied

Hinter allen erfolgreichen Künstler:innen stehen Menschen, die an sie glauben ... diese Erkenntnis ist die Grundidee des Fördervereins Stage School Hamburg e.V.

Talent braucht Idealisten, die es fördern.

Um die hohe Qualität der Ausbildung zu gewährleisten, in der auf drei bis vier Schüler:innen je eine hochkarätige Lehrkraft kommt, ist ein entsprechendes Schulgeld erforderlich. Denn höchste Professionalität erfordert hohen Aufwand. Dazu gehören gute Dozent:innen und Mitarbeiter:innen, regelmäßiger Einzelunterricht für alle Schüler:innen, technisches und musikalisches Equipment, sowie die zentral gelegene Schule. Das alles hat seinen Preis. Darüber hinaus vergibt die Stage School im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst Stipendien. Auch besonders begabte Workshop-Teilnehmer:innen, die noch zu jung für eine Profiausbildung sind, profitieren finanziell von einer Talentförderung durch die Stage School.

Die Mittel der Schule für eigene Stipendien sind nur leider sehr begrenzt. Somit kommt es immer wieder vor, dass Schüler die Ausbildung abbrechen müssen, weil sie das Schulgeld von aktuell 13.100 Euro jährlich nicht finanzieren können. Das ist viel Geld für den einzelnen Schüler und reicht dennoch gerade eben aus, um den gewaltigen, oben beschriebenen Kostenapparat zu finanzieren. Die Unterstützung durch den Förderverein kann somit darüber entscheiden, ob einem Talent eine vielversprechende Bühnekarriere bevorsteht oder nicht.

Staatlich anerkannt
▶️ Trotz der staatlichen Anerkennung als Berufsfachschule und ihrem seit Jahrzehnten unangefochten hervorragenden Ruf bekommt die Stage School keine öffentlichen Fördermittel. Der hohe künstlerische Anspruch und die Investitionen in die Qualität des Unterrichts sind kostspielig.

Fördern Sie Begabung
▶️ Der Verein hat sich daher zum Ziel gesetzt, junge Talente durch Stipendien und Teil-Stipendien zu unterstützen, um ihnen die Ausbildung zu ermöglichen. Gleichzeitig ist er für die Mitglieder eine attraktive Möglichkeit, an der aufregenden Welt des Showbusiness zu partizipieren.

In guter Gesellschaft
▶️ Die Vereinsmitglieder sind Theaterbegeisterte aus Hamburg und ganz Deutschland: Prominente, ehemalige Schüler:innen der Stage School und Menschen, die aus Begeisterung und Überzeugung den künstlerischen Nachwuchs in Deutschland fördern wollen.

Die Spendengala – Schöner spenden geht nicht!

  • ✔︎ Jedes Vereinsmitglied erhält ein Vorkaufsrecht auf die begehrten Tickets der jährlich stattfindenden Spendengala im FIRST STAGE Theater.

  • ✔︎ Jedes Ticket hilft: Denn der Erlös der sehr hochpreisigen Eintrittskarten fließt zu 100 % in den Vereinstopf zur Unterstützung des begabten Nachwuchses.

  • ✔︎ Die Produktionskosten der Show werden vom FIRST STAGE Theater übernommen.

Schon ab 20 Euro im Monat können Sie zum Engel werden.

Werden Sie Mitglied im Förderverein Stage School Hamburg oder unterstützen Sie den Verein unabhängig von einer Mitgliedschaft:

● Sie können wählen zwischen monatlichen Beiträgen von 20, 50 und 100 Euro oder einfach Ihren Wunschbetrag angeben.
● Darüber hinaus können Sie den Verein auch durch Einzelspenden unterstützen.
● Egal, ob nun Mitgliedsbeitrag oder Spende: Für beides erhalten Sie selbstverständlich einmal jährlich eine Spendenquittung, da beide Beträge steuerlich absetzbar sind.

Das Stipendium – der besondere Lohn für ein besonderes Talent

🟠 Der Verein vergibt jedes Jahr Stipendien an einen kleinen Kreis von Schüler:innen, die sich durch besondere Leistungen auszeichnen.

  • 🟠 Die potentiellen Stipendiaten werden von den jeweiligen Lehrkräften vorgeschlagen und in einer Audition ermittelt, bei der die Stifter selbstverständlich anwesend sein können.

  • 🟠 Der Umfang eines jährlichen Vollstipendiums beträgt aktuell 13.100 Euro, selbstverständlich können aber auch Viertel- und Halbstipendien vergeben werden.

  • 🟠 Jedes Stipendium kann von einem einzelnen Förderer oder von einer Stiftergemeinschaft getragen werden.

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FAQs

1.
Was erwartet Sie als Mitglied?

🟠 Backstage-Führung durch das FIRST STAGE Theater
🟠 Regelmäßiger Newsletter aus der Stage School
🟠 Jährliche Einladung zu einer „echten“ Theaterprobe
🟠 Führung durch die Stage School und Fragerunde mit der Schulleitung
🟠 Vorkaufsrecht für die Tickets der Spendengala im FIRST STAGE Theater
🟠 Kontakt zu anderen Mitgliedern und Unterstützer:innen des Fördervereins

2.
Wie lautet die Satzung des Fördervereins?

Satzung des Vereins Förderverein Stage School Hamburg

§ 1 (Name und Sitz)
Der Verein führt den Namen „Förderverein Stage School Hamburg“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e.V.“
Der Sitz des Vereins ist Hamburg.

§ 2 (Geschäftsjahr)
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 (Zweck des Vereins)
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung der Volks- und Berufsbildung, die Förderung der Jugendhilfe

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung eigener Projekte wie Theater- und Musicalaufführungen sowie die finanzielle, materielle und künstlerische Förderung
von hilfebedürftigen und/oder hochbegabten SchülerInnen und StudentInnen durch Zuschüsse für Studienbeiträge, die kostenlose oder vergünstigte Unterbringung in Wohnungen, die Betreuung, Schul-, Berufs- oder künstlerische Aus- und Weiterbildung mit Schwerpunkt in Hamburg.

§ 4 (Selbstlose Tätigkeit)
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 5 (Mittelverwendung)
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 6 (Verbot von Begünstigungen)
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 7 (Erwerb der Mitgliedschaft)
Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden.

Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

§ 8 (Beendigung der Mitgliedschaft)
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied.

Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände
von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.

§ 9 (Beiträge)
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.

§ 10 (Organe des Vereins)
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 11 (Mitgliederversammlung)
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenprüfer/innen, Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.

Im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war.

Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen. Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen
sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.

Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 12 (Vorstand)
Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden, dem/der Kassierer/in und dem Protokollführer. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Wiederwahl ist zulässig.

Der Vorstand arbeitet rein ehrenamtlich.

Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.

§ 13 (Kassenprüfung)
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr eine/n Kassenprüfer/in. Diese/r darf nicht Mitglied des Vorstands sein. Die Wiederwahl ist zulässig.

§ 14 (Auflösung des Vereins)
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stiftung Kinderjahre, Sierichstraße 48, 22301 Hamburg, die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

3.
Wie kann ich den Förderverein kontaktieren?

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Verein. Sie erreichen uns unter den folgenden Kontaktdaten:

Förderverein Stage School Hamburg e.V.
Am Felde 56
22765 Hamburg
Tel.: +49 40 355 407 44
[email protected]
www.stageschool.de/verein

Vollstipendien und Unternehmen
[email protected]

Vereinsmitglieder Kontakt
[email protected]
Tel.: +49 40 355 407 44

Medienanfragen + Marketing-Kooperationen
[email protected]
Tel.: +49 40 355 407 40

4.
Kann ich mit meiner Firma Mitglied des Fördervereins werden?

Egal ob Kanzlei, Konzern, Arztpraxis, Agentur, Handwerksbetrieb oder anderes Unternehmen: Bei einer Firmenmitgliedschaft warten ganz besondere Highlights auf Sie, Ihre Mitarbeiter:innen und Ihre Kund:innen.
Sprechen Sie uns an:

[email protected]
oder Tel: +49 40 355 407 -21

5.
Welche Stipendien vergibt der Förderverein?

Das Stipendium – der besondere Lohn für ein besonderes Talent

Für den:die Stipendiat:in ist das Stipendium eine hohe Auszeichnung, denn nur besonders begabte Schüler:innen kommen in dessen Genuss. Während das Stipendium für den:die Eine:n Belohnung und Ansporn zugleich ist, kann in anderen Fällen nur die finanzielle Unterstützung eines außergewöhnlichen Talents den vorzeitigen Abbruch einer vielversprechenden Karriere verhindern, z.B. weil die Einnahmequelle des:der Schüler:in unverschuldet wegbricht.

🟠 Der Verein vergibt jedes Jahr Stipendien an einen kleinen Kreis von Schüler:innen, die sich durch besondere Leistungen auszeichnen.

🟠 Die potentiellen Stipendiat:innen werden von den jeweiligen Dozent:innen vorgeschlagen und in einer Audition ermittelt, bei der die Stifter:innen selbstverständlich anwesend sein können.

🟠 Der Umfang eines jährlichen Vollstipendiums beträgt aktuell 13.100 Euro, selbstverständlich können aber auch Viertel- und Halbstipendien vergeben werden.

🟠 Jedes Stipendium kann von einem:einer einzelnen Förderer:Förderin oder von einer Stifter:innengemeinschaft getragen werden.

🟠 Wenn Sie also ein besonderes Talent unter den Stage School Schüler:innen auf außergewöhnliche Weise fördern wollen, werden Sie Stifter:in eines Stipendiums.

Kontakt für Spender und Mitglieder:

Vollstipendien und Unternehmen
[email protected]

Vereinsmitglieder Kontakt
[email protected]
Tel: 040 – 355 407 44

Unsere Bankverbindung
HASPA
BIC HASPDEHHXXX
IBAN DE26 2005 0550 1502 7333 61

Medienanfragen + Marketing-Kooperationen
[email protected]
Tel: 040 – 355 407 40